Schulordnung

Schulordnung (Beschluss Schulkonferenz 12.12.2013)

Gemeinschaftsschule am Thorsberger Moor mit Förderzentrumsteil des Amtes Süderbrarup

Grundsatz

Jeder hat ein Recht, angstfrei und ungestört zu lernen!

Alle an der Schule Beteiligten verpflichten sich zu einem friedfertigen, wertschätzenden Umgang miteinander. Gewalt in jeglicher Form wird an unserer Schule nicht toleriert und mit entsprechenden Konsequenzen oder Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Allgemeine Verhaltensregeln

Ich verhalte mich Mitschülern, Lehrern und Mitarbeitern der Schule gegenüber wertschätzend und respektvoll. Ich bewege mich ruhig und leise durch das Schulgebäude.

Ich suche andere Lösungswege als Gewalt für meine Konflikte und Stimmungen. Wenn ich gewalttätig handele, bin nur ich dafür verantwortlich. Ich entscheide, ob und wie ich reagiere, wenn ich provoziert werde, und muss meine Reaktion verantworten.

Übe ich gegenüber einer anderen Person oder Gegenständen der Schule Gewalt aus, werde ich vom Unterricht ausgeschlossen und meine Eltern oder Erziehungsberechtigten werden informiert. Ich verbleibe in der Schule, bis ich abgeholt werde. Ich schreibe z. B. einen Aufsatz über mein Verhalten und über mein zukünftiges Verhalten. Diesen unterschreiben meine Eltern/Erziehungsberechtigten. Mein Verhalten wird somit auch in der Schülerakte dokumentiert und ich verpflichte mich, nach alternativen Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Im Einzelfall sind weiterführende Maßnahmen dem jeweiligen Klassenlehrer oder der Schulleitung vorbehalten.

Drohe ich anderen Mitschülern Gewalt an, werde ich von der Pause ausgeschlossen. Wird die Drohung während der letzten Stunde ausgesprochen, bleibe ich mit der Lehrkraft länger in der Schule, sodass die Bedrohten ohne Angst nach Hause gehen können.

Ich respektiere das Engagement und die Autorität der Schülermitaufsicht (SMA). Bei wiederholter Missachtung folgen in Absprache mit der aufsichtführenden Lehrkraft oder dem Klassenlehrer individuelle Maßnahmen.

Ich achte das Eigentum meiner Schule, der Lehrer und meiner Mitschüler gleichermaßen. Für mein Eigentum übernimmt die Schule keine Haftung.

Meine Schule soll sauber sein, darum werfe ich Müll in den vorgesehenen Mülleimer. Im Umgang mit Strom und anderer Energie verhalte ich mich umweltbewusst.

Regeln auf dem Schulgelände (innen und außen)

Das Beschmieren der Schule und anderem schulischen Inventar ist zu unterlassen. Ich bin für die Ordnung und Sauberkeit meiner Schule verantwortlich.

Vor dem Lehrerzimmer herrscht Ruhe, damit niemand gestört oder belastet wird. Der Durchgang zwischen den Häusern ist kein Aufenthaltsbereich! Schüler dürfen den Durchgang vor Unterrichtsbeginn am Morgen, nach der 6. Stunde, mit besonderer Genehmigung einer Lehrkraft und im Notfall benutzen. Möchte ich eine Lehrkraft sprechen, erledige ich dies in der 1. Pause. Die 2. Pause gehört den Lehrern, um ihre Arbeit zu erledigen.

Die Kletterwand ist für jedermann nutzbar und darf von niemandem blockiert werden!

Draußen darf ich rennen und toben!

Pausen

Das Mobiltelefon (MP3-Player, Kopfhörer, iPod, Kamera etc.) darf während der Schulzeit mitgeführt werden. Beim Betreten des Schulgeländes muss das mitgebrachte Mediengerät ausgeschaltet sein. Die Geräte verbleiben während der Unterrichtszeit und in den Pausen ausgeschaltet in der Tasche/Jacke. Bei Verstoß muss ich mit einer vorübergehenden Verwahrung meines Gerätes rechnen. In Absprache mit einer Lehrkraft können während Unterrichtsstunden Sonderregelungen gelten.

In der 1. großen Pause darf ich mich im Schulgebäude aufhalten. Wenn ich mich nicht an die allgemeinen Schulregeln halte, muss ich das Schulgebäude verlassen und meine Pause draußen verbringen. Die 2. große Pause ist prinzipiell „Draußenpause“, es sei denn, die Außentemperatur beträgt unter -0C oder es regnet. Die Entscheidung trifft die Schulleitung und ich erfahre es durch eine Durchsage. Die Schüler, die sich nicht angemessen verhalten, werden auch bei diesen Witterungsbedingungen von der Pausenaufsicht rausgeschickt.

Unterricht

Ich bin dafür verantwortlich, rechtzeitig und vorbereitet im Unterricht zu erscheinen.

Ich halte mich während des Unterrichts an vereinbarte Gesprächsregeln.

Das Trinken im Unterricht ist grundsätzlich erlaubt.

Das Kauen von Kaugummi ist grundsätzlich verboten, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt es während einer Leistungsüberprüfung.

Besondere Hinweise

Bei Verstoß gegen die Schulordnung muss ich mit entsprechenden, auch individuellen Konsequenzen rechnen.

Rauchen, Drogengebrauch und alkoholische Getränke sind auf dem Schulgelände selbstverständlich verboten. Siehe § 4 Abs. 8 Schulgesetz: …Für alle Schulen gilt ein Rauch- und Alkoholverbot im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule …

Mobbing in jeglicher Form ist Gewalt und wird an unserer Schule nicht toleriert!

Diese Regeln sind für meine Sicherheit verfasst worden. Für ein friedliches Zusammenleben von so vielen Menschen helfen Regeln, die Orientierung zu behalten und Werte zu verdeutlichen.

Ich trage die Verantwortung für mein Verhalten und verpflichte mich diese Regeln einzuhalten. Sollte mir dies nicht gelingen, muss ich entsprechende Konsequenzen tragen.

 

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Datum                                                                                  Unterschrift

Ich habe mit meinem Kind gemeinsam über die Schulregeln gesprochen. Ich trage mit meiner Erziehung dazu bei, dass sich mein Kind an diese Schulregeln hält und an der Schule ein freundliches, friedvolles Miteinander herrschen kann. Wenn ich mir Sorgen um mein Kind mache, wende ich mich an den Klassen- oder Vertrauenslehrer.

 

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Datum                                                                                  Unterschrift

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