Stand 18.04.2020 13:00
Liebe Eltern,
nach den Osterferien steht eine Notbetreuung für Ihr Kind aus Klasse 5 oder 6 unter folgenden Umständen bereit:
- Wie zum Teil bereits der Presse zu entnehmen war, ist in Schleswig-Holstein eine Ausweitung der bestehenden Notbetreuungsangebote geplant:
- die Tätigkeit eines Elternteiles bei Berufstätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur soll als ausreichend zur Notbetreuung anerkannt werden und
- berufstätigen Alleinerziehenden ist grundsätzlich eine Notbetreuung zu ermöglichen, unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur.
- Ebenfalls sind weiterhin Kinder in der Notbetreuung aufzunehmen, die aus Sicht des Kinderschutzes besonders schützenswert sind.
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
- Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
- Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
- Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
- Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
- Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
- Wasser und Entsorgung,
- Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
- Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.
Erforderlich ist, dass ein Elternteil in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind.
Melden Sie bitte den entsprechenden Bedarf per E-Mail bis 15:00 Uhr für den folgenden Werktag unter dieser E-Mailadresse an:
Gemeinschaftsschule_Suederbrarup@web.de
Kommen Sie und Ihre Familie gut durch diese herausfordernde Zeit und
bleiben Sie gesund!
Rolf Lausen