Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 tritt eine geänderte Schulen-CORONA-Verordnung in Kraft.
Danach wird die Testfrequenz auf drei Testungen pro Woche festgelegt. Diese Regelung soll zunächst bis Mitte März bestehen bleiben.
Die Testpflicht gilt ab sofort für alle Personen in Schule, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.
Vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Jugend, Familie des Landes Schleswig – Holstein wurde folgendes Schaubild veröffentlicht. Es zeigt, was zu tun ist, sollten Symptome einer COVID-19-Infektion auftreten.